Jeder, der einen Riester-Vertrag abschließt, erhält vom Staat eine Zulage und kann ggf. auch von dem steuerlichen „Sonderausgabenabzug“ profitieren. Um die vollen Zulagen zu erhalten, muss der Sparer monatlich einen bestimmten Anteil (4 %) seines Bruttogehalts in seinen Riester-Vertrag einzahlen – vom Staat erhält er dann eine Grundzulage (154 €) und eine Kinderzulage (185 €, ab 2008 Geborene: 300 €) für jedes Kind, dass ihm steuerlich angerechnet wird.
Beispielrechnung Riester 1
Frau, 26 Jahre alt, Jahresbruttoeinkommen: 19.200 €, keine Kinder
19.200 € /100 *4 = 768 € – 154 € (Grundzulage) = 614 € p.a. Eigenbeitrag
Nochmal zusammengefasst: Für rund 52 € monatlich (614 / 12) erhalten Sie die Grundzulage in Höhe von 154 Euro.
Beispielrechnung Riester 2
Ehemann, Angestellter, Jahresbruttoeinkommen 35.000 € p.a.
Ehefrau: ohne Einkommen
Kind 1: Geburtsjahr 2006 (185 € Kinderzulage)
Kind 2: Geburtsjahr 2008 (300 € Kinderzulage)
Ehemann schließt einen Riester-Vertrag ab
35.000 € / 100 * 4= 1.400 € – 154 € – 185 € -300 € = 761 € p.a. Eigenbeitrag
Nochmal zusammengefasst: Für rund 64 € monatlich (761/12) erhält der Ehemann die Grundzulage + Kinderzulagen. Für die Ehefrau kann ein so genannter Anhängselvertrag abgeschlossen werden, da sie nicht erwerbstätig ist und nur mittelbar zulagenberechtigt ist. Mit einem Sockelbeitrag von mind. 60 € im Jahr bekommt sie somit die volle Grundzulage von 154 €.
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