Bei der nach dem Wirtschaftsweisen Bert Rürup benannten Rürup-Rente handelt es sich wie bei der Riester-Rente um eine private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung. Während die Riester-Rente zur Unterstützung der Altersvorsorge von Arbeitnehmern entwickelt wurde, ist die Rürup-Rente insbesondere für Selbstständige und Angestellte mit hohem Einkommensteuersatz interessant.
Da Selbstständige meist keine betriebliche Altersvorsorge besitzen und auch keine Riester-Verträge abschließen können, wurde die Rürup-Rente entwickelt.
Die besondere Attraktivität dieser Form der Altersvorsorge ist, dass die in den Rürup-Vertrag eingezahlten Beiträge steuerlich in Abzug gebrachte werden können.
Weitere Merkmale sind der Schutz vor Pfändung in der Ansparphase und das Angebot von zusätzlichen Versicherungen, wie die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Hinterbliebenenrente.
Zudem sind die eingezahlten Beiträge bei Arbeitslosigkeit vollständig geschützt und werden somit bei der Berechnung von staatlichen Leistungen nicht angerechnet.